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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2012 - L 13 SB 88/12   

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https://dejure.org/2012,26929
LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2012 - L 13 SB 88/12 (https://dejure.org/2012,26929)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.07.2012 - L 13 SB 88/12 (https://dejure.org/2012,26929)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - L 13 SB 88/12 (https://dejure.org/2012,26929)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 105 Abs 1 S 1 SGG, § 105 Abs 1 S 3 SGG, § 103 SGG, § 159 Abs 1 SGG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Schwerbehindertenrecht - Zurückverweisung nach Berufung gegen Gerichtsbescheid - verfahrensfehlerhafter Verstoß gegen Aufklärungspflicht - Beschränkung auf Auswertung eingeholter Befundberichte behandelnder Ärzte statt Einholung eines Sachverständigengutachtens

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2011 - L 13 SB 80/10

    Zurückverweisung; Gerichtsbescheid; Amtsermittlung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2012 - L 13 SB 88/12
    Dafür, dass die Voraussetzungen in § 105 Abs. 1 Satz 1 SGG enger zu fassen sind, spricht der Umstand, dass der Gesetzgeber für den Gerichtsbescheid einen geklärten Sachverhalt als zusätzliche Voraussetzung ausdrücklich in den Wortlaut aufgenommen hat (vgl. Urteil des Senats vom 7. April 2011, L 13 SB 80/10, bei Juris ).
  • BSG, 10.12.1987 - 9a RV 36/85

    Sachverständige - Abschließende Beweiswürdigung - Kenntnis aus Vorprozeß - Gründe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2012 - L 13 SB 88/12
    Soweit das Gericht einen medizinischen Sachverhalt auf Grund eigener Sachkunde bewerten will, wäre überdies die Grundlage darzulegen gewesen, auf der diese Sachkunde beruht, damit die Beteiligten hierzu hätten Stellung nehmen können (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 10. Dezember 1987 - 9a RV 36/85 = SozR 1500 § 128 Nr. 31).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - L 13 SB 212/11

    Gerichtsbescheid - Zurückverweisung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2012 - L 13 SB 88/12
    Mit der Einholung eines Gutachtens ist aber typischerweise der Einsatz erheblicher sächlicher und mit Blick auf die Auswertung und Bewertung des einzuholenden Gutachtens auch erheblicher personeller Mittel verbunden, das je nach der Sach- und Rechtslage ggf. auch weitere Ermittlungen nach sich ziehen kann (vgl. bereits Urteil des Senats vom 27. Januar 2012 - L 13 SB 212/11 - ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2017 - L 10 SB 96/14
    Eine so weitgehende Auslegung der Vorschrift haben auch weder das LSG Berlin-Brandenburg in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 26. Juli 2012, Az.: L 13 SB 88/12, noch die in dem genannten Urteil herangezogene Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteil vom 10. Dezember 1987, Az.: 9a RV 36/85, SozR 1500 § 128 Nr. 31) vorgenommen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 13 SB 37/18
    Die Aufklärung des Sachverhalts (hierzu Wendler/Schillings, Versorgungsmedizinische Grundsätze, Kommentar, 8. Aufl. 2017, S. 469 f., unter Hinweis auf die sehr weitgehende Rechtsprechung des LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 22. November 2012 und vom 26. Juli 2012 - L 13 SB 113/12 und L 13 SB 88/12 - die für den vorliegenden Streitfall in Anbetracht des Vorliegens eines Sachverständigengutachtens aber nicht einschlägig ist) darf insoweit nicht mit der rechtlichen Bewertung des Sachverhalts verwechselt werden, die dem Senat obliegt (so auch Wendler/Schillings, a. a. O., S. 489 unter Hinweis auf BSG, Beschluss vom 21. März 2016 - B 9 SB 81/15 B).
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